Rechtsstreit um den Europagarten
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf den Rechtsstreit um den Europagarten. Es wird erläutert, dass die Stadt Frankfurt am Main nicht Klägerin oder Beklagte war und dass der Europagarten trotz kleiner Mängel abnahmefähig ist, um ihn der Öffentlichkeit schnellstmöglich zugänglich zu machen.
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Europagarten — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Interimslösung an der ursprünglichen U5-Endhaltestelle „Europaviertel West“ planen und umsetzen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Regelmäßige Berichterstattung zur Sanierung des Europagartens16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sonnenschutz auf dem Kinderspielplatz im Europagarten endlich durchsetzen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Europagarten per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Kosten sind erst nach rechtskräftiger Festsetzung des Streitwertes bestimmbar. Der endgültige Kostenfestsetzungsbeschluss liegt bislang nicht vor. Zu
- Projekte bedingen grundsätzlich, je nach Umfang und Komplexität, unterschiedlich hohen Einsatz der Mitarbeitenden. Da zeitgleich mehrere Projekte bearbeitet werden lässt sich der Personaleinsatz nicht eindeutig zuordnen. Zu
- Die Stadt Frankfurt am Main war weder Klägerin noch Beklagte des Verfahrens und somit weder Herrin noch Initiatorin des Rechtsstreits. Allein die Klägerin bestimmt den Streitgegenstand. Der Stadt Frankfurt am Main wurde im Laufe des Prozesses der Streit verkündet. Hierbei handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme der eigentlichen Parteien des Rechtsstreits in Ansehung eines etwaigen zukünftigen Rechtsstreits zwischen einer der Parteien und der Stadt Frankfurt am Main. Zu diesem weiteren Rechtsstreit ist es aufgrund des bekanntermaßen abgeschlossenen Vergleichs gerade nicht gekommen. Zu
- Die Beteiligten des Rechtsstreits sind darüber übereingekommen, dass der Europagarten trotz vereinzelter noch zu beseitigender Mängel abnahme- und übernahmefähig ist um ihn schnellstmöglich für die Öffentlichkeit zu öffnen. Bis zum Abschluss des Vergleichs war offen, ob noch Begutachtungen durchzuführen sein werden. Eine vorzeitige Öffnung hätte unter Umständen die Nachweisführung von etwaigen Mängeln vereitelt und die Rechtsposition der Stadt Frankfurt am Main beeinträchtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2023OFOF 757/1Rechtsstreit um den EuropagartenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2023VV 617Rechtsstreit um den EuropagartenAnfrage
- 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1354Rechtsstreit um den EuropagartenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab