Mehr dringend benötigte Radabstellplätze in der Töngesgasse
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Rad- und Fußverkehrssituation in der Töngesgasse und der Bleidenstraße durch provisorische Maßnahmen zu verbessern. Dies umfasst Markierungen, Beschilderungen und kleinere bauliche Maßnahmen sowie die Installation von zwölf Fahrradbügeln. Das erwartete Ergebnis ist eine Aufwertung der südlichen Zeilumfahrung für Radfahrer:innen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass derzeit eine Planung erarbeitet wird, um mit provisorischen Mitteln (Markierung, Beschilderung und kleineren baulichen Maßnahmen) die Situation für den Rad- und Fußverkehr in der Töngesgasse und der Bleidenstraße zu verbessern. Durch diese Maßnahme wird die sogenannte "südliche Zeilumfahrung" für Radfahrer:innen deutlich aufgewertet. Weiter sind zwölf Fahrradbügel (Platz für 24 Fahrräder) vorgesehen, die voraussichtlich im vierten Quartal 2022 installiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2022OFOF 306/1Mehr dringend benötigte Radabstellplätze in der TöngesgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Februar 2022OMOM 1579Mehr dringend benötigte Radabstellplätze in der TöngesgasseDirektanregung
- 3. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1354Mehr dringend benötigte Radabstellplätze in der TöngesgasseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab