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Ladestationen für Elektroautos
Vorlagentyp: STMagistrat
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1351
Betreff: Ladestationen für Elektroautos
- Je nach Wahl des Systems ist mit Mehrkosten inklusive Erdarbeiten ab mindestens 4.500 Euro pro Mast zu rechnen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass parallel dazu erhebliche Investitionen in die Ertüchtigung des Stromnetzes notwendig sind. Dabei ist zu beachten, dass für die bestehende Straßenbeleuchtung in Frankfurt am Main ein eigenes Beleuchtungskabel im Boden verlegt ist. Die Masten sind nicht direkt an das allgemeine Stromnetz angebunden. Zusätzliche Anschlüsse von elektrischen Verbrauchern sind in diesem Beleuchtungsnetz nicht vorgesehen und würden dieses überlasten. Zudem sind die Straßenbeleuchtungskabel im derzeitigen Betrieb am Tag spannungsfrei. Für die Einrichtung von Ladepunkten müssten die elektrischen Anschlüsse der jeweiligen Anlage verändert und jede Leuchte zusätzlich mit einem Rundsteuerempfänger ausgestattet werden, um die individuelle Steuerung zu ermöglichen. Dies würde umfangreiche Investitionen und zusätzliche Betriebsführungskosten verursachen. Die Mainova-Tochter "Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH" (SRM) hält die nachträgliche Integration von Ladestationen in bestehende Anlagen technisch für schwer umsetzbar. Es wären umfangreiche Investitionen notwendig, um Masten und Netze entsprechend zu ertüchtigen. Die vorhandenen Beleuchtungsmasten der Stadt Frankfurt am Main bieten baulich bedingt nicht genügend Platz, um die zusätzlichen Schalt- und Sicherheitseinrichtungen zu integrieren. Es müssten daher entsprechend Sondermasten eingesetzt und finanziert werden. Bei Neuerschließungsmaßnahmen oder beim Austausch und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in kompletten Straßenzügen (Gasbeleuchtung), könnten die nötigen technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Hierbei ist jedoch mit erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu normalen Straßenbeleuchtungsanlagen zu rechnen. Über die technischen Anforderungen hinaus sind weitere Fragen wie Verkehrssicherheit (verkehrliche Eignung der Standorte) sowie die Energieabrechnung unter Berücksichtigung der gesetzlichen und netzrechtlichen Vorgaben zu beachten. Im Sinne einer effektiven Betriebsführung der Straßenbeleuchtung sollte eine strikte Trennung zwischen der öffentlichen Beleuchtung und der Möglichkeit zur privaten Nutzung von E-Auto-Ladestationen erfolgen. 2./
- Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main gibt zur Kenntnis, dass sich Ladesäulen für Elektroautos derzeit nicht wirtschaftlich in die Straßenbeleuchtungsanlagen in Frankfurt am Main integrieren lassen. Ladesäulen sollen unabhängig von der Stra- ßenbeleuchtung und somit auch unabhängig von umgerüsteten Gasleuchten errichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2017OFOF 277/10Ladestationen für ElektroautosOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2017VV 437Ladestationen für ElektroautosAnfrage
- 31. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1351Ladestationen für ElektroautosStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
STStellungnahme des Magistrats
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab