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Geschwindigkeitsmessung Alt-Erlenbach

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1348

Betreff: Geschwindigkeitsmessung Alt-Erlenbach Entsprechend der vorliegenden Anregung fand vom 19.06.2015 bis zum 03.07.2015 eine Langzeitmessung in der Straße Alt-Erlenbach im Bereich der Hausnummer 97 (Ecke Im Fuchsloch) statt. Als Ergebnis wurde in Fahrtrichtung Orts einwärts eine Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich von 23 %, in Fahrtrichtung Orts auswärts von 39 % festgestellt. 85 % der gemessenen Fahrzeuge fuhren Orts einwärts eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 41 km/h, Orts auswärts von 45 km/h. Orts einwärts lag die mittlere Geschwindigkeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr bei 33 km/h und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bei 34 km/h. Orts auswärts lag die mittlere Geschwindigkeit zwischen 06:00 und 22:00 Uhr durchschnittlich bei 35 km/h und zwischen 22:00 und 06:00 Uhr bei 36 km/h. Der Erlass des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport gibt vor, nach welchen Kriterien Messstellen für Geschwindigkeitskontrollen ausgesucht werden müssen. Vorrangige Ziele sind die Reduzierung von Unfällen an Unfallschwerpunkten sowie die Sicherung besonders schützenswerter Örtlichkeiten wie beispielsweise Schulwege. Da es sich beim Straßenabschnitt ab der Einmündung der Straße Im Fuchsloch um einen offiziellen Schulweg der Schule am Erlenbach handelt, rechtfertigen die vorliegenden Ergebnisse der Langzeitmessung die Aufnahme dieses Bereichs in das Messprogramm der Verkehrsüberwachung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Mai 2015OFOF 252/13Geschwindigkeitsmessung Alt-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Mai 2015OMOM 4150Geschwindigkeitsmessung Alt-ErlenbachDirektanregung
  3. 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 1348Geschwindigkeitsmessung Alt-Erlenbach
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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