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Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 133

Betreff: Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße Die Lichtsignalanlagen auf der Friedberger Landstraße im Bereich der Anschlussstelle der BAB 661 sind von herausragender Bedeutung für den regionalen und überregionalen Verkehr. Die anfallenden Verkehrsströme von und zu der BAB 661 werden über diese Verkehrsknoten geleitet. Ferner müssen auch örtliche Verkehre aus den Nebenrichtungen, Straßenbahnen und zu Fuß Gehende in der Signalsteuerung berücksichtigt werden. Die Verkehrsströme fallen je nach Tageszeit unterschiedlich aus. Damit diese möglichst fließend durch das Straßennetz geleitet werden, werden die Lichtsignalanlagen koordiniert gesteuert. Voraussetzung hierfür ist eine gemeinsame sogenannte Umlaufzeit sämtlicher Lichtsignalanlagen im gesamten Streckenzug. Die Umlaufzeit meint die Zeitdauer, in der alle Signale einer Kreuzung einmal grün haben. Aufgrund der Belastungszahlen und der Umlaufzeiten sowie unter Berücksichtigung der Sicherheitszeiten erfolgt die Berechnung der jeweiligen Grünzeiten. Das Maß, was die genannte Kreuzung abwickeln kann, wird zeitweise überschritten. Dadurch entsteht ein Rückstau auf der Friedberger Landstraße. Demnach wird die Lichtsignalanlage nicht als eine "Pförtnerampel" betrieben. Dennoch wäre zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des nachfolgenden Straßennetzes an diesem Verkehrsknoten eine "Pförtnerampel" möglich gemäß dem Einführungserlass vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Eine "Pförtnerampel" im Heiligenstockweg ist hingegen nicht zulässig, weil sie eine "Ersatzmaßnahme zur Umsetzung verkehrsplanerischer Ziele" darstellen würde. Die Signalprogramme sind infolge dessen grundsätzlich auf die tatsächliche Verkehrsnachfrage abzustimmen. Künstlich verkürzte Grünzeiten bzw. verlängerte Rotzeiten mit dem Ziel, unerwünschte Verkehrsströme durch erzwungene Rückstaubildung zu drosseln, stehen hierzu im Widerspruch. Eine über längere Zeiträume andauernde Sperrung eines Knotenpunktarms durch Lichtzeichenanlagen ist nicht zulässig. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer Pförtnerampel zur Entlastung des Stadtteils von Schleichverkehr nicht zulässig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2016OMOM 58Pförtnerampeln für Heiligenstock und Frankfurter BogenDirektanregung
  2. 18. Oktober 2016OFOF 164/10Pförtnerampeln auf der Friedberger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  3. 1. November 2016OMOM 790Pförtnerampeln auf der Friedberger LandstraßeDirektanregung
  4. 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 133Pförtnerampeln auf der Friedberger Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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