Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2009, ST 133
Betreff: Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens Das in der Stellungnahme ST 1459/07 vorgestellte Konzept hat sich seither als in der Praxis tragfähig erwiesen. Die umgesetzten Maßnahmen tragen dazu bei, die Attraktivität des Freizeitstandortes "Lohrberg“ zu erhalten, gleichzeitig aber auch durch gezielte Aktionen einer Belastung des Umfeldes im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten angemessen entgegen zu wirken. Es ist insofern beabsichtigt, das seither bewährte Konzept auch künftig beizubehalten. Eine Einbeziehung des Kreuzwegs und der Nußgartenstraße, wie dies in Einzelfällen auch 2008 bereits der Fall war, kann bei gleichbleibendem Personalstand nur dann erfolgen, wenn die Lage am entscheidenden Hauptschwerpunkt "Berger Weg“ hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Eine dauerhafte Lösung der aufgezeigten Problematik kann jedoch durch personalintensive Überwachungsmaßnahmen allein nicht erzielt werden. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2008OFOF 250/11Einbeziehung der Nussgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2008OAOA 741Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensAnregung
- 12. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 133Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab