Einbeziehung der Nussgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit Überwachung des Berger Weges, parken die Autofahrer vermehrt in der Nussgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zu gestellt.
Inhalt
Antrag vom 31.08.2008, OF 250/11
Betreff:
Einbeziehung der Nussgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des Falschparkens
Vorgang:
ST 1459/07
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert, das Konzept zur Verhinderung des Falschparkens auf dem Berger Weg/Lohrberg – gemäß ST 1459 vom 05.09.2007 – auch in den Bereichen Nussgartenstraße und Kreuzweg anzuwenden.
Begründung:
Seit Überwachung des Berger Weges, parken die Autofahrer vermehrt in der Nussgartenstraße und im Kreuzweg. Teilweise rücksichtslos werden die Straßen sowie die Einfahrten zu den Wohnhäusern und den Freizeitgärten zu gestellt.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2008Sie sind hierOFOF 250/11Einbeziehung der Nussgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2008OAOA 741Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensAnregung
- 12. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 133Einbeziehung der Nußgartenstraße und des Kreuzwegs in das Überwachungskonzept zur Verhinderung des FalschparkensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme