Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Situation der leerstehenden Liegenschaften zur Kenntnis genommen und sieht aufgrund des Eigentumsschutzes und der begrenzten Ressourcen keine Möglichkeit, diese Flächen zu erwerben oder zu sanieren. Der Ankauf durch die Stadt wird als nicht zielführend erachtet.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Situation auf den Liegenschaften Unterer Kirchwiesenweg 16 und 18 sowie Weimarer Str. 22, 24, 25 und 28 ist dem Magistrat bekannt. Sie ist auch presseöffentlich. Die aufgeführten Flächen stehen im Eigentum einer Privatperson und unterliegen zunächst grundsätzlich dem in Art. 14 Abs. GG gewährten Schutz des Eigentums. Mit Wirkung ab 27.05.2004 hat die Hessische Landesregierung die Verordnung zum Verbot der Zweckentfremdung ersatzlos aufgehoben. Damit wurde es alleine der Dispositionsbefugnis des Eigentümers überlassen, ob er eine Wohnung zur Wohnnutzung verwendet oder leer stehen lässt. Vor diesem Hintergrund ist daher der vorgeschlagene Ankauf des Areals durch die Stadt Frankfurt am Main nur im Wege eines freihändigen Erwerbs möglich. Selbst wenn eine entsprechende Verkaufsbereitschaft bestünde, wäre das Amt für Bau und Immobilien (ABI) aufgrund der begrenzten personellen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht in der Lage, die Flächen zu erwerben und zu sanieren bzw. zu entwickeln. Das zur Verfügung stehende Budget für den Erwerb von Liegenschaften wurde in den vergangenen Jahren benötigt, um Flächen zur Umsetzung gesetzlicher Aufgaben der Stadt wie beispielsweise Schul- oder Kita-Bau sowie im Zuge der Ausübung gesetzlicher Vorkaufsrechte zu erwerben. Insbesondere der Erwerb durch die Stadt Frankfurt am Main mit anschließender Vergabe an einen Investor wird seitens des ABI nicht als zielführend angesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2020OFOF 312/15Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 15. Januar 2021OMOM 7042Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffenDirektanregung
- 19. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1339Leerstand beseitigen - Wohnraum schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab