Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat aufgrund konkurrierender Maßnahmen derzeit keine Kapazitäten für die Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße. Eine Anpassung an neue Straßenbahntypen würde umfangreiche Änderungen erfordern, die nicht gesichert werden können. Der Magistrat wird jedoch bei notwendigen Maßnahmen gestalterische Aspekte berücksichtigen.
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de-Neufville-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Die Buslinie 82 wird derzeit aufgrund von Baumaßnahmen durch die De-Neufville-Straße umgeleitet. In diesem Zusammenhang18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu de-Neufville-Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Aufgrund konkurrierender priorisierter Maßnahmen hat der Magistrat derzeit keine Kapazitäten für eine Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen der Einmündung der de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze zwischen Frankfurt am Main und Offenbach. Die Gleisanlagen wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Eine Umgestaltung des Straßenabschnitts auf die voraussichtlich neuen Straßenbahntypen mit 2,65 Meter Breite und 40 Metern Länge würde eine vollständige Anpassung der Fahrleitung und eine Verschiebung der Gleisanlagen erfordern. Die Lage der Straßenhaltestellen wäre nicht gesichert. Zudem sind der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen wegen der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten sehr enge Grenzen gesetzt. Der Magistrat wird bei notwendigen Unterhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen nach Möglichkeit gestalterische Aspekte im Sinne der Anregung berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Januar 2020OFOF 1499/5Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 17. Januar 2020EAEA 29Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachEtatanregung
- 27. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1337Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab