Radwegebau zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1333
Betreff: Radwegebau zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-Eschbach Für den Radwegebau stehen zurzeit ausreichende Investitionsmittel zur Verfügung. Zur Erlangung des Baurechts für den 2. Bauabschnitt des Radweges wird gegenwärtig das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt durchgeführt. Erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses kann die baureife Ausführungsplanung fertiggestellt und eine gegebenenfalls erforderliche Bau- und Finanzierungsvorlage erstellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2013OFOF 117/13Haushalt 2013 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegebau zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2013EAEA 46Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Radwegebau zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachEtatanregung
- 2. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1333Radwegebau zwischen Nieder-Erlenbach und Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab