Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112-114
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1325
Betreff: Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112-114 Der öffentliche Gehweg ist vor der Liegenschaft "Im Heidenfeld 112-114" auf einer Länge von ca. 2,00 m mittels Besumer Kies in ungebundener Oberfläche ausgebildet. Dies resultiert aus dem Wurzelwuchs eines benachbarten Baumes. Eine Baumfällung ist nicht angestrebt, ein Kappen der Wurzel gefährdet die Standsicherheit des Baumes. Ein Überbau der Wurzel mit Verbundpflaster oder Asphalt ist aufgrund der örtlichen Höhenlagen nicht möglich. Der Höhenunterschied zwischen Besumer Kies und Verbundpflaster ist gering, die Flächen sind in verkehrssicherem Zustand. Der betroffene Gehwegabschnitt wird im 3. Quartal 2015 im Rahmen der Unterhaltung in seiner jetzigen Oberflächenstruktur überarbeitet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2015OFOF 590/8Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 110/112Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. April 2015OMOM 4096Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112/114Direktanregung
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1325Bürgersteigerneuerung Im Heidenfeld 112-114Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab