Beteiligung des Ortsbeirat 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1323
Betreff: Beteiligung des Ortsbeirat 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße Selbstredend versteht der Magistrat seine Informationsverpflichtung gegenüber den Ortsbeiräten dahingehend, zu den die Ortsbeiräte interessierenden Themen mit fachkompetenter Auskunft zur Verfügung zu stehen. Bei zeitgleich stattfindenden Sitzungen kann die fachliche Kompetenz zu ein und demselben Thema jedoch grundsätzlich nur einem Ortsbeirat zur Verfügung gestellt werden. Insofern stellt der Magistrat den Ortsbeiräten anheim, gegebenenfalls gemeinsame Sitzungen der Ortsbeiräte anzuberaumen oder einen Zeitplan abzustimmen, der es der Fachverwaltung ermöglicht, zeitversetzt an parallel stattfindenden Sitzungen der Ortsbeiräte für Auskünfte zu Verfügung zu stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Mai 2015STST 653Beteiligung des Ortsbeirats 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 12. Mai 2015OFOF 603/8Beteiligung des Ortsbeirats 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. Mai 2015OMOM 4222Beteiligung des Ortsbeirats 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 11. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1323Beteiligung des Ortsbeirat 8 bei der Umgestaltung der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab