Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, das Parken auf der Fahrbahn in der Kurhessenstraße zu verbieten, um die Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr zu erhöhen. Dies würde die Sicherheit für Fußgänger verbessern, jedoch etwa 10 Parkplätze kosten.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
In der Kurhessenstraße 18-24 steht dem fließenden Verkehr nur eine Restfahrbahnbreite von ca. 4,60 m zur Verfügung, da auf der gegenüberliegenden Seite auf der Fahrbahn legal geparkt werden darf. Es besteht die Möglichkeit, das Parken auf der Fahrbahn (gegenüber Hausnummer 18-24) mittels eines absoluten Halteverbots (VZ 283-10/20 StVO) zu verbieten. Dadurch kann die gesamte Fahrbahnbreite von circa 6,70 m für den fließenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden. Der Begegnungsverkehr zwischen größeren Fahrzeugen kann dadurch ohne die Gefährdung der zu Fuß Gehenden gewährleistet werden. Die Einrichtung eines solchen Verbots würde jedoch zu Lasten des öffentlichen Parkraums gehen, wobei insgesamt etwa 10 Parkplätze wegfallen würden. Das Anbringen von Schutzgeländern wird aufgrund der ohnehin geringen Gehwegbreite nicht empfohlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2024OFOF 706/9Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2024OMOM 5289Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichernDirektanregung
- 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1322Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab