Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
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Zusammenfassung
Der Magistrat kann dem Wunsch nach einer Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Hügelstraße nicht nachkommen, da dort Trassen für die Straßenbeleuchtung liegen und die Pflege der Bepflanzung einen hohen Aufwand erfordern würde. Stattdessen wird der Magistrat die Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße überprüfen und gegebenenfalls bepflanzen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Wunsch nach einer Bepflanzung des Mittelstreifens kann der Magistrat nicht entsprechen. Dort liegen Trassen für die Straßenbeleuchtung. Auch wäre die Bepflanzung mit einer Hecke im Mittelstreifen nicht nachhaltig zu realisieren. Die Pflege und der Schnitt würden einen erheblichen Aufwand bedeuten. Es wäre mehrmals im Jahr eine teilweise Sperrung der Straße nötig. Dies stünde nicht in einem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen.
Die genannten Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße wird der Magistrat überprüfen und wenn möglich bepflanzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2024OFOF 703/9Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. März 2024OMOM 5288Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzenDirektanregung
- 1. Juli 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1321Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab