Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anfrage zum Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße reagiert. Das Grundstück ist mit Bodenkontaminationen belastet und die bestehende Baugenehmigung ist erloschen. Der Magistrat sieht sich aufgrund begrenzter Ressourcen nicht in der Lage, das Projekt selbst zu erwerben oder umzusetzen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Auf dem in der Anregung angesprochenen Grundstück befindet sich ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss. Das Gebäude wurde laut Presseberichten im Jahr 2015 vom vorherigen Eigentümer entmietet, den Bestandsmietern wurden Umzugspauschalen gezahlt. Ein im südlichen Bereich angrenzender gewerblich genutzter Gebäudeteil wurde im Jahr 2019 abgebrochen. Der neue Eigentümer der Immobilie plant dort nach Presseinformationen die Errichtung von 14 Eigentumswohnungen sowie zwei Einfamilienhäusern. Nach Information des Magistrats ist die ehemals bestehende Baugenehmigung für umfangreiche Aus- und Umbaumaßnahmen an der angesprochenen Liegenschaft einschließlich der Umnutzung von bislang gewerblich genutzten Bereichen im Erdgeschoss zu Wohnraum erloschen. Es fanden zwischenzeitlich neue Bauberatungen statt. Zudem ist das Grundstück mit Bodenkontaminationen belastet. Aus welchem Grund das Bauvorhaben auf Grundlage der erloschenen Baugenehmigung nicht umgesetzt wurde, ist dem Magistrat nicht bekannt. Der Eigentümer vermarktet aktuell projektierte Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser auf dem Grundstück. Da sich das Grundstück nicht im Geltungsbereich einer Erhaltungs- oder Milieuschutzsatzung befindet, steht dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main bei einem Weiterverkauf kein Vorkaufsrecht zu. Aus diesem Grund wäre ausschließlich ein freihändiger Erwerb auf Grundlage von Verhandlungen denkbar. Ein Angebot zum Erwerb der Bestandsliegenschaft liegt dem Magistrat nicht vor. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main sieht sich aufgrund der zur Verfügung stehenden begrenzten wirtschaftlichen und personellen Ressourcen nicht in der Lage, Wohnbauprojekte zu erwerben, diese in eigener Regie umzuplanen und dann umzusetzen. Für solche Projekte existiert die städtische Wohnbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding (ABG). Der Magistrat wird die ABG auf die Liegenschaft hinweisen, sodass von dort gegebenenfalls ein Angebot zum Erwerb des Projekts geprüft werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2021OFOF 10/11Ankauf eines Grundstücks in der RümelinstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 3. Mai 2021OMOM 11Ankauf eines Grundstücks in der RümelinstraßeDirektanregung
- 9. Juli 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1321Ankauf eines Grundstücks in der RümelinstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab