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Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
48 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 131

Betreff: Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße Bei den betroffenen Straßen handelt es sich um Einbahnstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Sie münden beide nördlich und südlich in die Lyoner Straße. Die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone liegen nicht vor. Neben einer hohen Dichte von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden mit hohem Querungsbedarf ist ein Straßencharakter analog eines Wohngebietes erforderlich. Die Bürostadt hat eher den Charakter eines Gewerbegebietes. Auch die Voraussetzungen für die Einrichtung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung (Verkehrszeichen 273-53 Straßenverkehrs-Ordnung) liegen nicht vor. Hierfür müssten entsprechende Unfallzahlen oder eine schützenswerte Einrichtung wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime vorhanden sein, was im vorliegenden Fall nicht zutrifft. Aufgrund der geplanten und zurzeit beginnenden Umwandlung der Bürostadt in ein Mischgebiet aus Büro- und Wohnnutzung hält der Magistrat jedoch eine Radverkehrsanlage in Nord-Süd-Richtung und somit entgegen der Einbahnstraße für sinnvoll und notwendig. Aus diesem Grund wird in der Herriotstraße ein "Sonderweg" für den Radverkehr auf der Fahrbahn eingerichtet, auch ohne die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. In der Rhonestraße ist eine solche Einrichtung aufgrund der Parkordnung hingegen nicht möglich. Darüber hinaus wird der Magistrat die Umwandlung des Gebietes beobachten und zu gegebener Zeit weitere Maßnahmen für den Radverkehr prüfen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2017OFOF 367/5Tempo 30 in der Rhonestraße und HerriotstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 10. März 2017OMOM 1341Tempo 30 in der Rhonestraße und der HerriotstraßeDirektanregung
  3. 10. Juli 2017STST 1185Tempo 30 in der Rhonestraße und der HerriotstraßeStellungnahme
  4. 26. Januar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 Wochen
    STST 131Tempo 30 in der Rhonestraße und der Herriotstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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