Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 131
Betreff: Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren Die Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 896 - Flößerbrücke/Südlich Oskar-von-Miller- Straße - orientieren sich am Ergebnis des zu dem Areal durchgeführten Wettbewerbs. An dem Wettbewerb waren mehrere Vertreter der Stadtverordnetenversammlung sowie ein Vertreter des Ortsbeirats 4 beteiligt. Die städtebauliche Grundidee zielt auf eine Fortsetzung der östlich anschließenden Bebauung nach Westen mit sieben Geschossen und einem Staffelgeschoss ab. Als Abschluss des Gebäudeensembles ist an der Flößerbrücke ein Kubus mit ca. 30 m Höhe vorgesehen. Auf diese Weise wird eine zurückhaltende Betonung des baulich nur wenig gefassten Kreuzungsbereichs erreicht. Gleichzeitig fügt sich der Kopfbau dezent in den Stadtkörper, insbesondere in die direkte Nachbarschaft ein, ohne zu Störungen der Wohnqualität, zum Beispiel durch Verschattung, zu führen. Der Magistrat ist der Auffassung, mit dieser Planungskonzeption eine überzeugende und dem Standort angemessene Figur für diesen herausgehobenen Standort am Wasser entwickelt zu haben. Die Farbgestaltung des Kopfbaus wird derzeit überarbeitet. Von Seiten des Investors besteht eine grundsätzliche Bereitschaft zu einer umfassenden Überarbeitung des Farbkonzepts im Sinne der Ortsbeiratsanregung, so dass eine städtebaulich akzeptable Lösung erreicht werden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2013OFOF 332/4Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2013OAOA 425Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionierenAnregung
- 24. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 131Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab