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Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren!

Vorlagentyp: OFSPD
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

redimensionieren! Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 896 für die neuen Gebäude an der Flößerbrücke entlang der Oskar-von-Miller-Straße eine maximale Gesamthöhe festzusetzen, die der Bebauung östlich davon entspricht, und damit nicht mehr als 6 Stockwerke und ein Staffelgeschoss zulässt. Bei der Gestaltung sollte auch der Blick von Süden und Westen mit der stärkere Beachtung finden. Von der Brücke aus ist der Neubau rechts und geradeaus das Literaturhaus zu sehen. Nordwestlich steht nach jüngster Renovierung bereits ein sehr massiv und dunkel wirkendes Gebäude. Es soll durch die Bebauung nicht der Eindruck einer verschatteten dunkeln Straßenschlucht als Eingangsportal zum Ostend entstehen. Begründung: In der Vorstellung des Bebauungsplans 896 im OBR 4 wurden Höhe und Gestaltung des Kopfgebäudes heftig kritisiert. In Kombination mit dem gegenüberliegenden Gebäude ergab sich ein sehr negativer Gesamteindruck. Statt eines offenen Eingangsbereich in einen lebendigen Stadtteil, würde durch eine zu hohe Bebauung der Eindruck einer verschatteten dunklen Straßenschlucht ohne Aufenthaltsqualität entstehen. Insgesamt entstand zudem der Eindruck, dass der Bebauungsplan äußerst eng mit dem Investor abgestimmt ist, quasi auf seine Interessen zugeschnitten wurde. Der Grundstückskauf geschah zu einem Zeitpunkt, als noch ein ganz anderer Bebauungsplan Gültigkeit hatte. Aus einem hohen Kaufpreis kann aber ein Investor nicht das Recht ableiten, dass ein neu zu beschließender Bebauungsplan weitgehend nach seinen Wünschen gestaltet wird.

Inhalt

Antrag vom 06.09.2013, OF 332/4

Betreff: Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren! Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, im Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 896 für die neuen Gebäude an der Flößerbrücke entlang der Oskar-von-Miller-Straße eine maximale Gesamthöhe festzusetzen, die der Bebauung östlich davon entspricht, und damit nicht mehr als 6 Stockwerke und ein Staffelgeschoss zulässt. Bei der Gestaltung sollte auch der Blick von Süden und Westen mit der stärkere Beachtung finden. Von der Brücke aus ist der Neubau rechts und geradeaus das Literaturhaus zu sehen. Nordwestlich steht nach jüngster Renovierung bereits ein sehr massiv und dunkel wirkendes Gebäude. Es soll durch die Bebauung nicht der Eindruck einer verschatteten dunkeln Straßenschlucht als Eingangsportal zum Ostend entstehen.

Begründung: In der Vorstellung des Bebauungsplans 896 im OBR 4 wurden Höhe und Gestaltung des Kopfgebäudes heftig kritisiert. In Kombination mit dem gegenüberliegenden Gebäude ergab sich ein sehr negativer Gesamteindruck. Statt eines offenen Eingangsbereich in einen lebendigen Stadtteil, würde durch eine zu hohe Bebauung der Eindruck einer verschatteten dunklen Straßenschlucht ohne Aufenthaltsqualität entstehen. Insgesamt entstand zudem der Eindruck, dass der Bebauungsplan äußerst eng mit dem Investor abgestimmt ist, quasi auf seine Interessen zugeschnitten wurde. Der Grundstückskauf geschah zu einem Zeitpunkt, als noch ein ganz anderer Bebauungsplan Gültigkeit hatte. Aus einem hohen Kaufpreis kann aber ein Investor nicht das Recht ableiten, dass ein neu zu beschließender Bebauungsplan weitgehend nach seinen Wünschen gestaltet wird.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. September 2013Sie sind hier
    OFOF 332/4Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionieren!
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 24. September 2013OAOA 425Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionierenAnregung
  3. 24. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 131Bebauungsplan für das Tor zum Ostend redimensionierenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 24 · 24.09.2013
TO I, TOP 32
Angenommen
Anregung OA 425 2013 Die Vorlage OF 332/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz die Worte "mit der" und in der Begründung der zweite Absatz gestrichen werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
2 CDUSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
4 Grüne
Enthaltung:
2 Grüne1 CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: 2 CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 4 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 2 GRÜNE und 1 CDU

Mitdiskutieren

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