Kapazität der Energieversorgung in Bezug auf die Aufladung der Akkus von E-Mobilen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Kapazität der Energieversorgung für E-Mobilität in Frankfurt am Main. Mainova hat bereits in den Ausbau einer Ladeinfrastruktur investiert und plant, ein globales Lastmanagement zu implementieren, um die Netzauslastung zu optimieren und die Zuverlässigkeit der Stromversorgung zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Mainova ist schon 2010 in Vorleistung getreten und hat in den Auf- und Ausbau einer frei zugänglichen Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main und der Rhein-Main-Region investiert. Dabei hat Mainova schon früh innovative Konzepte umgesetzt und im Rahmen des bundesweit beachteten "Frankfurter Modells" einen Teil der Ladepunkte mit Parkscheinautomaten kombiniert. Insgesamt wurden so mittlerweile mehr als 300 Ladepunkte im Auftrag unterschiedlicher Kunden in Frankfurt und der Rhein-Main-Region errichtet, darunter 22 öffentliche Ladepunkte in Frankfurt (Stand
- Dezember 2019). Damit Mainova ihr Netz technisch und wirtschaftlich so auslegen kann, dass alle Anschlussanfragen bedient und zugleich die Netzentgelte für die Verbraucher geringgehalten werden, ist es erforderlich, dass Mainova alle installierten Ladepunkte erfasst. Vor diesem Hintergrund ist grundsätzlich jeder Ladepunkt bei den Netzdiensten RheinMain (NRM) anzuzeigen. Ladepunkte mit einer Gesamtladeleistung von mindestens 12 kVA sind darüber hinaus durch die NRM genehmigungspflichtig. Dadurch gewährleisten Mainova und NRM auch weiterhin die zuverlässige Stromversorgung der Anschlussnehmer. In diesem Zusammenhang sind auch die verschiedenen Varianten des Lastmanagements zu berücksichtigen: Aktuell erfolgt dieses lokal, in Abstimmung mit den einzelnen Anschlussnehmern. Perspektivisch wird Mainova jedoch vermehrt ein globales Lastmanagement anstreben, um damit auch den Netzausbau, aus Gründen von Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit, auf ein sinnvolles Maß zu begrenzen. Lastmanagement ist erforderlich, um kurzzeitige Lastspitzen im Netz, etwa durch die vermehrte Nutzung von E-Ladestationen, zu vermeiden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das generelle Lastmanagement, welches durch §14 a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt wird, aktuell novelliert wird, um den modernen Lasten wie Elektromobilität, Energiespeichern und Wärmepumpen, Rechnung zu tragen. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, diese Netzlasten zu steuern, um Spitzenlasten zu vermeiden. Durch ein geeignetes Ladekonzept in Verbindung mit geeigneten Lade-Standorten und Lastmanagement, kann die Anzahl der PKW mit Elektroantrieb entsprechend erhöht werden, ohne das Netz dabei zu überlasten. Bedingung hierfür ist das Melden und ggf. Beantragen aller Ladestandorte an die NRM.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2019STST 1166Öffentliche ToilettenStellungnahme
- 26. Januar 2020OFOF 230/14Kapazität der Energieversorgung in Bezug auf die Aufladung der Akkus von E-MobilenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. Februar 2020OMOM 5711Kapazität der Energieversorgung in Bezug auf die Aufladung der Akkus von E-MobilenDirektanregung
- 20. Juli 2020Sie sind hierSTST 1315Kapazität der Energieversorgung in Bezug auf die Aufladung der Akkus von E-MobilenStellungnahme
- 20. Februar 2022OFOF 74/14Kapazität der in Harheim noch verwendeten Stromanschlüsse via Freileitung für den Einsatz für die E-Mobilität oder WärmepumpenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. März 2022OMOM 1771Kapazität der in Harheim noch verwendeten Stromanschlüsse via Freileitung für den Einsatz für die E-Mobilität oder WärmepumpenDirektanregung
- 8. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 160 WochenSTST 1566Kapazität der in Harheim noch verwendeten Stromanschlüsse via Freileitung für den Einsatz für die EMobilität oder WärmepumpenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab