Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 130
Betreff: Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener Straße Die genannte Lichtsignalanlage wird mit einer sogenannten "Progressiven Steuerung" betrieben. Die Betätigung des Anforderungstasters fordert zunächst sämtliche Fußgängersignale gemeinsam an, um auf Grün zu schalten. Um eine durchgehende Überquerung der kompletten Fahrbahn zu gewährleisten, werden zuerst die beiden Signale auf der Mittelinsel auf Rot geschaltet. Die äußeren Fußgängersignale bleiben dagegen auf Grün geschaltet. Dies hat zur Folge, dass sich auf der Mittelinsel befindende zu Fuß Gehende weiterhin die Möglichkeit haben, die Straße zu überqueren, während vom Bürgersteig das Betreten der Fahrbahn durch das rote Signal untersagt wird. Des Weiteren ist die Lichtsignalanlage mit Detektoren für Grünzeitbemessung ausgestattet. Diese verlängern die Grünphase von 8 Sekunden auf bis zu 15 Sekunden, wenn sich zu Fuß Gehende auf der Fahrbahn befinden. Aufgrund der Anregung wurden diese auf ihre Funktion überprüft. Die dabei festgestellte Störung wurde bereits behoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2016OFOF 79/7Überprüfung der Ampelschaltung Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016OMOM 812Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener StraßeDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 130Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Parkweg und Rossittener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab