Vorlaufkurs als Hilfe wegen mangelhafter Deutschkenntnisse
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2012, ST 130
Betreff: Vorlaufkurs als Hilfe wegen mangelhafter Deutschkenntnisse Im Hessischen Schulgesetz ist die Förderung der Sprachkompetenz geregelt. In § 3 Abs. 13 Hessisches Schutzgesetz heißt es: "Schülerinnen und Schüler, deren Sprache nicht Deutsch ist, sollen unabhängig von der eigenen Pflicht, sich um den Erwerb hinreichender Sprachkenntnisse zu bemühen, durch besondere Angebote so gefördert werden, dass sie in ihrer Eignung entsprechend zusammen mit Schülerinnen und Schülern deutscher Sprache unterrichtet und zu den gleichen Abschlüssen geführt werden können". Der sprachliche Vorlaufkurs ist ein freiwilliges vorschulisches Angebot für die Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen. Der Kurs beginnt ca. ein Jahr vor der Einschulung und soll die Kinder beim Erwerb der deutschen Sprache so unterstützen, dass sie im ersten Schuljahr dem Unterrichtsgeschehen folgen und erfolgreich mitarbeiten können. Anregungen durch Sprachanlässe und Kommunikation mit- und untereinander sind weitere Bausteine im Hinblick auf Integration. Hierbei soll die Freude am Umgang mit der deutschen Sprache immer im Vordergrund stehen. Ziel ist auch eine Teilnahme an dem Bildungsangebot der Schule zu ermöglichen. Deutschkenntnisse gelten als Schlüssel zum Schulerfolg für Kinder, die noch keine Deutschkenntnisse haben oder diese verbessern möchten. Die Einrichtung dieses schulischen Angebots obliegt der Grundschule und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main. Die Umsetzung erfolgt in enger Kooperation mit den Kindergärten im Stadtteil. Die Verortung des Angebots kann sowohl in der Schule als auch in den Räumen der Kindertageseinrichtungen stattfinden. Die Teilnahme an diesem Angebot ist freiwillig und steht auch Kindern zur Verfügung, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Der Magistrat hat die parlamentarische Anfrage dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main mit der Bitte um Amtshilfe zugeleitet. Die Grundschule Harheim bietet nach Auskunft des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main und im Einvernehmen mit diesem den Kindern, die derzeit einen Vorlaufkurs benötigen, eine wöchentliche Förderung durch eine Lehrkraft der Weißfrauenschule. Die Förderung erfolgt im Kindergarten. Von Seiten des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main ist im Blick, dass bei steigenden Zahlen der Erstklässler und eine damit mögliche Steigerung der Zahl der Kinder, die einen Vorlaufkurs besuchen sollten, die vorschulische Förderung im Rahmen eines Vorlaufkurses angeboten werden muss. Der § 49 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011 schreibt in Abs. 2 vor: "An einem Vorlaufkurse nehmen in der Regel 10 bis 15 Kinder teil". Die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres wird allen Familien gewährt, die zu diesem Zeitpunkt einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung belegen. Das Recht auf einen Kindergartenplatz beinhaltet keine Verpflichtung der Familien, ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung anzumelden. Diese Entscheidung obliegt den Erziehungsberechtigten. Im Hinblick auf das Lern- und Förderspektrum sprachlicher Natur wird im Beratungszusammenhang mit Familien eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung seitens der Stadt Frankfurt am Main, den Kinderärzten und Beratungsstellen empfohlen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2011OFOF 41/14Vorlaufkurs als Hilfe wegen mangelhafter DeutschkenntnisseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2011OMOM 450Vorlaufkurs als Hilfe wegen mangelhafter DeutschkenntnisseDirektanregung
- 23. Januar 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 130Vorlaufkurs als Hilfe wegen mangelhafter DeutschkenntnisseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab