Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2009, ST 1309
Betreff:
Fahrverbot für Lkw auf der Omegabrücke
Der Anregung wird dahingehend entsprochen,
dass an der Kreuzung der Waldschulstraße und der Eichenstraße das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Lkw) mit dem Zusatz 1052-35 (7,5t) Straßenverkehrs-Ordnung angebracht wird, um den Schwerlastverkehr in Richtung Omegabrücke zu verbieten. Dieser kann den Bereich Griesheim-Süd über die Eichenstraße und Elektronstraße erreichen.
Die aus der Alten Falter Straße kommenden Lkws erhalten weiterhin die Möglichkeit, die Omegabrücke zu passieren, da die Autogenstraße nur eine geringe Fahrbahnbreite aufweist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2009OFOF 1220/6LKW-Verbot für OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2009OMOM 3360Fahrverbot für Lkw auf der OmegabrückeDirektanregung
- 28. August 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1309Fahrverbot für Lkw auf der OmegabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab