LKW-Verbot für Omegabrücke
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei einer Ortsbesichtigung der SPD-Fraktion am Bahnhof Griesheim fuhr sich ein großer LKW mit Anhänger in der Autogenstraße fest. Er hatte keine Chance, da die Jungmannstraße mittels Beschilderung für LKW gesperrt ist. Die angeforderten Polizeibeamten berichteten, dass sich an dieser Stelle immer wieder LKW festfahren. Da dies so ist, dürften LKW nicht über die Omegabrücke fahren, weil sie sonst in der Falle stecken. Bei der Suche nach Hinweisen vor der Omegabrücke wurde festgestellt, dass nirgends ein Hinweis auf die Sperrung der Jungmannstraße zu finden ist.
Inhalt
Antrag vom 01.05.2009, OF 1220/6
Betreff:
LKW-Verbot für Omegabrücke
Der Magistrat wird aufgefordert, mittels ausreichender Beschilderung dafür Sorge zu tragen, dass LKW nicht über die Omegabrücke fahren dürfen.
Begründung:
Bei einer Ortsbesichtigung der SPD-Fraktion am Bahnhof Griesheim fuhr sich ein großer LKW mit Anhänger in der Autogenstraße fest. Er hatte keine Chance, da die Jungmannstraße mittels Beschilderung für LKW gesperrt ist. Die angeforderten Polizeibeamten berichteten, dass sich an dieser Stelle immer wieder LKW festfahren. Da dies so ist, dürften LKW nicht über die Omegabrücke fahren, weil sie sonst in der Falle stecken. Bei der Suche nach Hinweisen vor der Omegabrücke wurde festgestellt, dass nirgends ein Hinweis auf die Sperrung der Jungmannstraße zu finden ist.
Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Mai 2009Sie sind hierOFOF 1220/6LKW-Verbot für OmegabrückeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2009OMOM 3360Fahrverbot für Lkw auf der OmegabrückeDirektanregung
- 28. August 2009Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1309Fahrverbot für Lkw auf der OmegabrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme