Baustopp beim Neubau auf dem ehemaligen Grundstück der Gaststätte Drosselbart?
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass es keine baurechtlichen Verstöße gibt und daher keinen Baustopp verhängt. Die Bauarbeiten sind im Rohbau, und die Gründe für die Verzögerung sind unbekannt. Es besteht keine rechtliche Möglichkeit, eine schnellere Fertigstellung zu fordern.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat bei seinen Überprüfungen vor Ort bisher keine Verstöße gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt und deshalb auch keinen Baustopp verhängt.
Die Baumaßnahmen befinden sich noch im Rohbau. Die Gründe für die Verzögerung der Bauarbeiten sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat gegenüber dem Bauherrn auch keine rechtliche Handhabe, eine schnellere Fertigstellung der Baumaßnahme zu fordern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2023OFOF 465/9Baustopp beim Neubau auf dem ehemaligen Grundstück der Gaststätte Drosselbart?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. Februar 2023VV 615Baustopp beim Neubau auf dem ehemaligen Grundstück der Gaststätte Drosselbart?Anfrage
- 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1293Baustopp beim Neubau auf dem ehemaligen Grundstück der Gaststätte Drosselbart?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab