Baden im Main im Ortsbezirk 1?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1293
Betreff: Baden im Main im Ortsbezirk 1? Dem Baden im Main kann aus hygienischer Sicht nicht zugestimmt werden. Der Main hat an seinem gesamten Verlauf keine nach EU-Badegewässerrichtlinie anerkannte Badestelle, da die geforderten Qualitätskriterien nicht erfüllt werden. Der Main wird vom Gesundheitsamt seit nunmehr 28 Jahren viermal im Jahr in Höchst und Fechenheim auf seine hygienische Qualität hin untersucht (Intestinale Enterokokken werden seit 9 Jahren analysiert). Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl der Leit- als auch der Zwingende Wert regelmäßig überschritten werden und auch Salmonellen nachzuweisen sind. Da das Baden im Main aus übergeordneten gesundheitlichen Gründen nicht zugelassen werden kann, beteiligt sich die Untere Naturschutzbehörde auch nicht an einer aufwendigen Suche nach geeigneten Flächen. Die angesprochenen Bereiche (Westhafen und Sommerhofpark) könnten aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht eventuell geeignet sein. Eine abschließende Bewertung könnte allerdings erst nach konkretisierter Planung (genaue Lage, Erschließung, Notwendigkeit baulicher Anlagen etc.) abgegeben werden, die aber wegen der o.g. hygienischen Qualitäten ausscheidet. Die hygienische Qualität des Mains darf nicht mit dem ökologischen Zustand verwechselt werden, bei dem biologische, hydromorphologische sowie chemische und chemisch-physikalische Qualitätskomponenten untersucht und bewertet werden. Informationen hierüber sind zu finden unter: http://wrrl.hessen.de/
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2014OFOF 449/1Baden im Main im Ortsbezirk 1?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 17. Juni 2014OMOM 3244Baden im Main im Ortsbezirk 1?Direktanregung
- 29. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1293Baden im Main im Ortsbezirk 1?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab