Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der aktuellen Grabung in der Römerstadt und den Erhaltungsmaßnahmen für archäologische Funde. Es wird vorgeschlagen, die Grabungsergebnisse zu präsentieren und die Bauherrschaft plant einen Bauantrag nach Abschluss der Grabungen. Ziel ist es, die archäologischen Funde zu bewahren und in zukünftige Bauprojekte zu integrieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
1) Das Archäologische Museum hat eine umfangreiche Expertise erstellt, die auf Grundlage der aktuellen Ergebnisse der Grabung die Bereiche ausweist, deren Erhalt in situ aus archäologischer Sicht wünschenswert ist. Die Expertise nennt zur Orientierung auch Möglichkeiten der Präsentation ähnlicher Funde in ganz Europa, die in aktuelle Bauprojekte integriert wurden. Die Studie liegt den beteiligten Fachämtern vor und soll nach der ämterinternen Bewertung den Stadtverordneten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden.
2) Die Bauherrschaft plant einen Bauantrag nach Abschluss der Grabungen.
3) Das Denkmalamt als Geschäftsstelle der Unteren Denkmalschutzbehörde nimmt im Baugenehmigungsverfahren Stellung. Eine museale Präsentation kann nicht mit den Mitteln des Denkmalschutzes durchgesetzt werden.
4) und 5) Der genannte Keller muss erhalten bleiben, eine museale Präsentation kann nicht mit den Mitteln des Denkmalschutzes durchgesetzt werden. Die Schutzhütten bleiben zunächst in Ihrer jetzigen Form erhalten, für den Ofen wurde der Bauherrschaft auch die Möglichkeit einer Translozierung an eine andere Stelle auf dem Grundstück in Aussicht gestellt.
6) Der Zustand der Bodendenkmäler wurde dem Ortsbeirat und diversen interessierten Bürger:innen sowie dem Kulturausschuss vor Ort präsentiert. Dabei wurde stets auf die zum Teil starken Störungen durch Steinraub im 19./20. Jh. hingewiesen und gezeigt. Da die Ausgrabungen noch im Gange sind gibt es noch keinen Grabungsbericht.
7) Das Hess. Denkmalschutzgesetz § 18,5 regelt die Kostentragung durch den Verursacher im Rahmen des Möglichen. Das Denkmalamt wird das Ergebnis in einem Bericht schriftlich darstellen und in den Fundberichten publizieren. Zu den Schutzhütten und weiteren Grabungsergebnissen (HED 30): Archäologie in Frankfurt 1987-1991, 115 (Ofen), Archäologie in Frankfurt 1991-1996, 124ff. (Hausgrundriss), Archäologie in Frankfurt 1997-2001, 62ff. mit allen Grabungsplänen).
Für weitere wissenschaftliche Publikationen wäre es wünschenswert, geeignete Bearbeiter zu finden, das gilt auch für die Grabungen seit 1991. Alle Funde werden im Archäologischen Museum inventarisiert und restauratorisch betreut.
8) Der "Kultkeller" ist verfüllt, das ist im genannten Planum 1 sichtbar, die Kellermauern sind zum Schutz des Denkmals bis über Planum 1 verdeckt. Da der Keller vollständig untersucht ist, sind in diesem Bereich keine Maßnahmen der Denkmalpflege mehr notwendig, allerdings direkt im Anschluss, da der Bereich noch nicht bearbeitet wurde. Für den Keller selbst sind demnach keine weiteren Funde und Befunde zu erwarten, für das zugehörige Gebäude sind die Mauerstrukturen zu erwarten, die jedoch ausgebrochen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2022OFOF 174/8Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juni 2022VV 424Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der RömerstadtAnfrage
- 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1290Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt.Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab