Zeilsheim: Parksituation im Pflugspfad
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1287
Betreff: Zeilsheim: Parksituation im Pflugspfad Auf der in Fahrtrichtung rechten Straßenseite ist im gesamten Pflugspfad ein Haltverbot beschildert. Es handelt sich hier demnach um ein bewusstes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Die Städtische Verkehrspolizei wird die Kontrollen im genannten Bereich kurzfristig verstärken. Eine dauerhafte Erhöhung der Kontrolldichte ist jedoch aufgrund der eingeschränkten personellen Ressourcen nicht umsetzbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2017OFOF 379/6Zeilsheim: Parksituation im PflugspfadOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017OMOM 1526Zeilsheim: Parksituation im PflugspfadDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1287Zeilsheim: Parksituation im PflugspfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab