Schutz für den Ponyhof in Ginnheim während der Auslagerung der Diesterwegschule gewährleisten!
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1285
Betreff: Schutz für den Ponyhof in Ginnheim während der Auslagerung der Diesterwegschule gewährleisten! Der endgültige Standort für eine Auslagerung der Diesterwegschule ist noch nicht festgelegt. Erst nach einer Entscheidung über den Standort der Schulauslagerung kann mit einer detaillierten Planung unter Einbeziehung aller beteiligten städtischen Ämter begonnen werden. Im Zuge der Planung werden die Rahmenbedingungen sowohl baulicher als auch baurechtlicher Art und Weise erarbeitet. Dabei wird versucht, die Wünsche und Anregungen des Ortsbeirates zu berücksichtigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2017OMOM 2407Auslagerung der DiesterwegschuleDirektanregung
- 26. Januar 2018STST 124Auslagerung der DiesterwegschuleStellungnahme
- 9. April 2018OFOF 440/9Schutz für den Ponyhof in Ginnheim während der Auslagerung der Diesterwegschule gewährleisten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. April 2018OMOM 3012Schutz für den Ponyhof in Ginnheim während der Auslagerung der Diesterwegschule gewährleisten!Direktanregung
- 23. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1285Schutz für den Ponyhof in Ginnheim während der Auslagerung der Diesterwegschule gewährleisten!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab