Haushalt 2012 - Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2012, ST 1277
Betreff: Haushalt 2012 - Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim Die unmittelbar neben dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr gelegene Liegenschaft Jungmannstraße 8 wurde vom Magistrat aus Gründen der Grundstücksbevorratung angekauft, damit nach dem Abriss des maroden Hauses Außen- und Verkehrsflächen für das bestehende Feuerwehrgerätehaus geschaffen werden können. Die bisherigen Gegebenheiten vor Ort entsprachen nicht mehr den geltenden Standards für Feuerwehrgerätehäuser der Stadt Frankfurt am Main. Der Grundstückserwerb hatte nicht zum Ziel, einen etwaigen An- oder Neubau des Gerätehauses am Standort in der Jungmannstraße zu realisieren. Vielmehr erscheinen die jetzt zusammengelegten Grundstücke längerfristig sogar wenig für Feuerwehrzwecke geeignet. Das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Griesheim ist nicht in den Prioritätenprogrammen I und II enthalten. Finanzielle Mittel für einen etwaigen Erweiterungsbau am Standort sind derzeit haushaltsrechtlich nicht beordnet. Im Falle eines Neubaus müssten die Prioritätenprogramme ergänzt und fortgeschrieben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2012OFOF 335/6Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. April 2012OAOA 179Haushalt 2012 Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr GriesheimAnregung
- 17. August 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1277Haushalt 2012 - Planungsmittel für Erweiterungsbau am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr GriesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab