Abgabe von defekten Energiesparlampen
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2010, ST 1275
Betreff:
Abgabe von defekten Energiesparlampen
Die Entsorgung von Schadstoffen und Energiesparlampen kann für die Bürgerschaft über das Schadstoffmobil kostenlos erfolgen. Es sind täglich von Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr drei Schadstoffmobile unterwegs, die im Laufe der Zeit 70 Standorte bedienen.
Auch besteht die Möglichkeit, gebrauchte oder funktionsunfähige Energiesparlampen in den
FES-Betriebshöfen (Bornheim: Weidenbornstraße 40; Höchst: Breuerwiesenstraße 2; Sach-senhausen: Seehofstraße 48) oder bei den beiden Kleinmüllplätzen (Bergen und Enkheim) abzugeben:
Aber auch der Handel, für den das Kriterium ausgedehnter Öffnungszeiten zutrifft, geht zu-nehmend dazu über, alte Energiesparlampen zurückzunehmen.
Dies trifft insbesondere zu für Elektrofachgeschäfte und große Kaufhäuser in der Frankfurter Innenstadt, auf der Zeil.
Im Rahmen der Stromsparkampagne der Stadt Frankfurt am Main wird das Energiereferat weitere Händler in Frankfurt am Main anfragen, ob diese in Zusammenarbeit mit der Werkstatt Frankfurt-Recyclingzentrum auch Energiesparlampen zurücknehmen.
Ab 04.10.2010 können gebrauchte oder funktionsunfähige Energiesparlampen in haus-haltsüblichen Mengen auch im Service-Center der FES, Innenstadt, Liebfrauenberg 52-54, abgegeben werden.
Die Öffnungszeiten dort sind werktags ab 10.00 Uhr, samstags bis 16.00 Uhr, montags bis freitags jedoch bis 18.00 Uhr.
Energiereferat und FES werden noch im Herbst 2010 die Annahme von gebrauchten oder funktionsunfähigen Energiesparlampen auch über die Bürgerämter der Stadt Frankfurt am Main organisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010BB 338Wie sicher sind Energiesparlampen?Magistratsbericht
- 29. Mai 2010OFOF 655/1Abgabe von defekten EnergiesparlampenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010OMOM 4319Abgabe von defekten EnergiesparlampenDirektanregung
- 3. September 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1275Abgabe von defekten EnergiesparlampenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab