eungesheimTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2011, ST 1274
Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen Erhaltungssatzungen dienen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt. Dieser städtebauliche Bezug beinhaltet jedoch nicht hochbauliche Details der gewünschten Art, sondern ermöglicht es, Störungen der städtebaulichen Eigenart zu verhindern. Die Erhaltungssatzung dient daher nicht dazu, einzelne Bauvorhaben im Detail gestalterisch zu bestimmen, sondern vielmehr dazu, von der prägenden Umgebung städtebaulich eklatant abweichende Vorhaben zu unterbinden. Daher erfasst die Erhaltungssatzung zwar prägende und formgebende Gebäudestrukturen, jedoch ist eine Berücksichtigung der heutigen Anforderungen an modernes und sinnvolles Wohnen möglich und gewünscht. In Bezug auf die angesprochenen Beispiele ist hinsichtlich des Bauvorhabens "Am Herrenhof" darauf hinzuweisen, dass die Baugenehmigung vor Inkrafttreten der Erhaltungssatzung E10 erteilt wurde, eine Berücksichtigung mithin mangels Rechtskraft nicht möglich war. Das Bauvorhaben in der "Weinstraße" ist in seinen Ausmaßen lediglich geringfügig großzügiger als das abgebrochene Vorgängergebäude. Im Sinne der Erhaltungssatzung ist jedoch die prägende Gebäudeform erhalten geblieben und weiterhin erkennbar. Der Erhalt der Bausubstanz war in diesem Fall mangels rechtlicher Voraussetzungen nicht zu fordern. Der Magistrat bedauert, dass den Vorstellungen des Ortsbeirats nicht vollumfänglich entsprochen werden kann. Er versichert jedoch, dass die Erhaltungssatzung in den oben genannten Grenzen stets Berücksichtigung findet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011OFOF 76/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenOrtsbeiratsantrag
- 6. September 2011OMOM 323Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenDirektanregung
- 28. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1274eungesheimTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab