eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen
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mit Leben füllen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10, die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass die Neubauten sich in die Struktur einfügen und ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen, insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten. Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des Dezernats in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011 sind die obengenannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut, was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und was die Fensteröffnungen angeht, so sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen.
Inhalt
Antrag vom 23.08.2011, OF 76/10
Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dafür sorgen, dass bei künftigen Baugenehmigungen im Ortsbezirk 10, die im Bereich von Erhaltungssatzungen erteilt werden, dem Anliegen der Erhaltungssatzung Rechnung getragen wird, dass die Neubauten sich in die Struktur einfügen und ihre Fassadenmerkmale zur ursprünglichen Bebauung passen, insbesondere deren Fensterformen aufgreifen. Dabei sind insbesondere die Proportionen zu wahren. Die Höhe des Neubaus soll sich an der alten Bebauung orientieren, Bezüge und Sichtachsen sowie das Verhältnis der Freiflächen zur bebauten Fläche sind zu wahren. Außerdem sind die Dachformen zu erhalten.
Begründung: Nach den Auskünften der Vertreter des Dezernats in der letzten Sitzung des Ortsbeirats 10 am 09. August 2011 sind die obengenannten Ziele bei der Genehmigung von Neubauten im Bereich von Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk zu wahren. Beispiele von Bauten im Bereich von Erhaltungssatzungen in der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim, Am Herrenhof in Berkersheim und in der Weinstraße in Preungesheim in letzter Zeit lassen ein Verfolgen dieser Ziele in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis jedoch fragwürdig erscheinen. So sind alle Grundstücke deutlich mehr überbaut, was den Charakter der ursprünglichen Bebauung in Form von Hofreiten empfindlich stört, weil sie viel zu eng geraten sind. Sie sind allesamt deutlich höher, und was die Fensteröffnungen angeht, so sind teilweise großflächige, raumhohe Fenster bzw. über Eck gehende Fenster verwirklicht worden, die dem ursprünglichen Charakter der Frankfurter Vorortbebauung vollständig fremd sind. Insofern gilt es, die Erhaltungssatzungen endlich mit Leben zu füllen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2011Sie sind hierOFOF 76/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenOrtsbeiratsantrag
- 6. September 2011OMOM 323Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenDirektanregung
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1274eungesheimTitel/Betreff: Erhaltungssatzungen im Ortsbezirk 10 mit Leben füllenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Ablehnung)