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Müllkonflikte westliche Frankenallee

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1273

Betreff: Müllkonflikte westliche Frankenallee Die Liegenschaft Frankenallee 327 / Wickerer Straße und die Liegenschaften im Umfeld des so genannten Wendehammers Rüsselsheimer Straße stehen jeweils im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, die geeignete Fachfirmen zur geordneten Bewirtschaftung der Tonnenstandplätze beauftragt haben. Diese Tonnenstandplätze sind mittlerweile gepflastert und mit mindestens 2m hoher Vergitterung eingehaust. Meistens können sie nur mit Schlüssel betreten werden, über die FES, Hausverwaltung und Mieter verfügen. An den Grundstücksgrenzen sind viele Schilder des nachfolgenden Inhaltes aufgestellt: "Sperrmüll ablegen verboten" und "Das Abstellen von jeglichem Müll ist strengstens VERBOTEN!". Die nach Westen und Osten führenden Sackgassen der Rüsselsheimer Straße südlich der Häuser Frankenallee 337 und 335 sind abgesperrt. Mehr können die Liegenschaftseigentümer und die mit der Tonnenstandplatzbewirtschaftung beauftragten Firmen nicht leisten. Der illegale Sperrmüll, der vor einiger Zeit auch auf den Tonnenstandplätzen abgelegt wurde, wird jetzt im öffentlichen Raum abgelegt. Dafür sind die Wohnungsbaugesellschaften nicht verantwortlich. Schließlich erfolgt die sachgemäße Unterrichtung der Mieterschaft zum Thema Sperrmüll über Broschüren der FES in mehr als 10 Sprachen. Im Umfeld wohnen auch viele Personen, mit geringstem Interesse für ordentliche Müllentsorgung. Immer wieder wird Sperrmüll aus der Umgebung herangekarrt und abgelegt. Es besteht die Scheu, das mit Zeugenschaft zur Anzeige zu bringen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Juni 2014OFOF 454/1Müllkonflikte westliche FrankenalleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 17. Juni 2014OMOM 3248Müllkonflikte westliche FrankenalleeDirektanregung
  3. 19. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1273Müllkonflikte westliche Frankenallee
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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