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Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen von Sossenheim zu den angrenzenden Gemeinden verbessern

Vorlagentyp: STMagistrat

Zusammenfassung

Der Magistrat bedauert, dass die Anregung zur Verbesserung der Rad- und Fußwegeverbindungen zwischen Sossenheim und den angrenzenden Gemeinden nicht zeitnah umgesetzt werden kann. Die Maßnahmen zur Anbindung des Radverkehrs sind aufgrund höherer Prioritäten im Rahmen der "Fahrradstadt Frankfurt am Main" und des Brückenbauprogramms derzeit nicht realisierbar.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1., 3. und 4. Der Magistrat bedauert, der Anregung in absehbarer Zeit nicht entsprechen zu können. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die Anregung, den Freizeit- und Alltagsradverkehr zwischen Frankfurt und dem Main-Taunus-Kreis besser anzubinden (siehe auch ST 845/2020). Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4424 vom 29.08.2019 zur "Fahrradstadt Frankfurt am Main" ist der Magistrat gefordert, die in der Beschlussausfertigung aufgeführten Maßnahmen mit höherer Priorität umzusetzen. Daher kann ein Umbau der bestehenden Rad- und Fußwegunterführung unter der A66 derzeit nicht umgesetzt werden. Gleiches gilt für eine eigenständige Geh- und Radwegbrücke über die A66. Vorrangig werden hier die Maßnahmen aus dem Frankfurter Brückenbauprogramm (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, § 6148, M 61) umgesetzt. Ergänzend zu

  1. Um die Unterführung von den Sulzbachwiesen in Richtung Sulzbach angemessen zu verbreitern, müsste der Sulzbach teilweise verrohrt werden. Diese Maßnahme müsste wasserrechtlich durch das Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt werden. Der Magistrat geht davon aus, dass in diesem Fall keine Genehmigung erteilt wird, da eine Verrohrung des Gewässers nicht mit dem Wasserrecht und der Wasserrahmenrichtlinie zu vereinbaren ist. Ebenso würde eine Verrohrung den bestehenden Hochwasserabfluss einschränken. Zu
  2. Zu diesem Punkt wurde in der ST 2315/2019 abschließend Stellung genommen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juli 2020 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 6786 — Direktanregung vom 27. Oktober 2020.

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