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Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße"

Vorlagentyp: STMagistrat
226 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 125

Betreff: Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße" Die Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße" ist derzeit im Haltestellen-Ausbauprogramm des Amtes für Straßenbau und Erschließung zur Barrierefreiheit nicht enthalten. Das Ausbauprogramm basiert auf der Prioritätenliste der traffiQ GmbH. Allerdings ist der barrierefreie Ausbau dieser Bushaltestelle in der traffiQ-Liste Priorität A klassifiziert. Auf eine Berücksichtigung in dem derzeitigen Ausbauprogramm wurde jedoch verzichtet, da von Seiten der VGF zum Zeitpunkt der Festlegung des Bushaltestellen-Ausbauprogramms bereits der Umbau der dortigen Straßenbahnhaltestelle für die kommenden Jahre avisiert und es somit als sinnvoll erachtet wurde, eine gemeinsame Planung und einen gleichzeitigen Ausbau beider Haltestellen umzusetzen. Der Umbau der Straßenbahnhaltestelle ist nun für 2018 vorgesehen, und es wird seitens traffiQ der Wunsch bekräftigt, dass der Magistrat die Bus- und Straßenbahnhaltestelle als Gesamtkomplex für den barrierefreien Ausbau berücksichtigen möge. Verkehrstechnisch gesehen ist die Aufgabe der Linksabbiegespur in die Zuckschwerdtstraße, wie vom Ortsbeirat vorgeschlagen, vorbehaltlich einer genaueren Planung, teilweise denkbar. Zur Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses kann dies aber nur vom Beginn der Linksabbiegespur bis zur Inselspitze der Bushaltestelle geschehen. Im weiteren Verlauf wird die Spur als Aufstellfläche für die Linksabbieger in die Zuckschwerdtstraße, die die parallel laufenden, bevorrechtigten Fußgänger und Radfahrer beachten müssen, und für die Ausfahrt aus der Bushaltestelle benötigt. Die anderen beiden Fahrspuren (Fahrtrichtungen geradeaus und rechts) werden auf Grund der bestehenden Verkehrsbelastung unbedingt benötigt. Für eine solche Querschnittsneuaufteilung wäre auch ein Umbau der Lichtsignalanlage erforderlich. Der Signalmast am linken Fahrbahnrand müsste versetzt werden. Eine Kostenermittlung ist ohne Detailplanung nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2015OFOF 1423/6Bushaltestelle ZuckschwerdtstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. September 2015VV 1424Bushaltestelle „Zuckschwerdtstraße“Anfrage
  3. 15. Januar 2016Sie sind hier
    STST 125Bushaltestelle "Zuckschwerdtstraße"
    Stellungnahme
  4. 14. Juli 2019OFOF 1052/6Höchst: Barrierefreier Umbau der Straßenbahnendhaltestelle „Zuckschwerdtstraße“Ortsbeiratsantrag · fraktionslos
  5. 13. August 2019VV 1351Höchst: Barrierefreier Umbau der Straßenbahnendhaltestelle „Zuckschwerdtstraße“Anfrage
  6. 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 226 WochenSTST 2316Höchst: Barrierefreier Umbau der Straßenbahnendhaltestelle "Zuckschwerdtstraße"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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