Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant, die Barrierefreiheit der Ludwig-Erhard-Anlage für mobilitätseingeschränkte Menschen zu verbessern. Obwohl die Zugänglichkeit grundsätzlich gegeben ist, sollen zusätzliche Wegeverbindungen geschaffen werden, um die Nutzung zu erleichtern. Dies wird erwartet, um die Sicherheit und Zugänglichkeit weiter zu erhöhen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht die Zugänglichkeit der Ludwig-Erhard-Anlage für mobilitätseingeschränkte Menschen grundsätzlich erfüllt, wird jedoch die Barrierefreiheit der Anlage weiter verbessern.
Die Anlage ist einschließlich der Straßenquerungen durchgängig für mobilitätseingeschränkte Menschen sicher nutzbar. Auf der gesamten Platzfläche gibt es lediglich zwei Treppenanlagen mit jeweils zwei Stufen.
Da die Treppenanlage aus Richtung Hamburger Allee über parallelliegende Wegeverbindungen vermieden werden kann, sieht der Magistrat hier vom Bau einer Rampe ab.
Die Treppenanlage zum Messeturm hin verfügt noch nicht über eine einfache alternative Wegeverbindung. Der Magistrat wird daher eine ergänzende Wegeverbindung analog der bestehenden Parkwege planen und herstellen. Da ämterübergreifende Abstimmungen nötig sind, kann der Magistrat noch keinen konkreten Ausführungszeitraum nennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2022OFOF 271/2Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-AnlageOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Februar 2022OMOM 1623Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-AnlageDirektanregung
- 30. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1259Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab