Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1253
Betreff: Verkehrssicherheit Wolfsgangstraße Gemäß den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-RGÜ) ist die Anlage von Zebrastreifen in Tempo 30 -Zonen (in der Regel) entbehrlich. Um die Sicherheit für die querenden Fußgänger zu verbessern, wird der Magistrat daher eine Querungshilfe (Mittelinsel, ohne Zebrastreifen) in diesem Bereich realisieren. Auf den damit verbundenen Wegfall von mindestens zwölf Stellplätzen wurde bereits in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1662 vom 05.12.2016, hingewiesen und ist dem Ortsbeirat somit bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2016STST 1662Erhöhung der Verkehrssicherheit in der WolfsgangstraßeStellungnahme
- 1. Februar 2017OFOF 164/3Verkehrssicherheit WolfsgangstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2017OMOM 1436Verkehrssicherheit WolfsgangstraßeDirektanregung
- 24. Juli 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1253Verkehrssicherheit WolfsgangstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab