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Parksituation Abubakr-Moschee

Vorlagentyp: STMagistrat
32 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1250

Betreff: Parksituation Abubakr-Moschee Da die Parkplätze im Bereich der Abubakr-Moschee bereits markiert bzw. durch bauliche Parkbuchten als Parkflächen zu erkennen sind, sind keine weiteren Beschilderungen oder Markierungen notwendig. Eine Abpollerung des Gehweges unter der Autobahnbrücke wird als nicht zielführend angesehen, da ein Verdrängungseffekt in andere Straßen zu befürchten steht. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist für die genannte Problematik sensibilisiert und führt im Rahmen ihrer Streifentätigkeit Kontrollen durch. Personen, die die Moschee besuchen, werden in deutscher und arabischer Sprache darauf hingewiesen, nur ausgewiesene Parkplätze zu benutzen. An Feiertagen wird Parkraum im Bereich unter der Autobahnbrücke angemietet. Der Magistrat begrüßt die Bereitschaft des Vorstands der Abubakr-Moschee, alle Maßnahmen, die zu einem geordneten Parken in Hausen beitragen zu unterstützen und hierbei auch gerne für Gespräche mit dem Ortsbeirat zur Verfügung zu stehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Dezember 2012OFOF 251/7Parksituation Moschee AbubakrOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 4. März 2013OFOF 275/7Parksituation Abu Bakr MoscheeOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 22. März 2013OFOF 282/7Parksituation Abu Bakr MoscheeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
  4. 9. April 2013OMOM 2109Parksituation Abubakr-MoscheeDirektanregung
  5. 12. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    STST 1250Parksituation Abubakr-Moschee
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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