Nied: Etablierung einer Außengastronomie an der Wörthspitze
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1249
Betreff: Nied: Etablierung einer Außengastronomie an der Wörthspitze Die Wörthspitze stellt den Mündungsbereich der Nidda in den Main dar. Die Grünfläche zwischen Nidda und Main ist bislang weitgehend frei von Bebauungen und wird als weitläufige Parkanlage genutzt. Sie repräsentiert die naturräumliche Situation in einer besonderen landschaftsbezogenen Qualität, die im positiven Kontrast zu städtisch geprägten Grünanlagen, wie dem Höchster Mainufer, steht. Entsprechend ihrer Lage zwischen zwei Flüssen ist die Fläche festgesetzter Überschwemmungsbereich sowie ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet in der besonders hochwertigen Zone II. Die Anregung des Ortsbeirates steht den Schutzzwecken des Überschwemmungsbereiches und der Zone II des Landschaftsschutzgebietes entgegen. Entsprechende Genehmigungen können seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Aus den genannten Gründen kann der o. g. Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 25. Februar 2019OFOF 958/6Nied: Etablierung einer Außengastronomie an der WörthspitzeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 26. März 2019OMOM 4471Nied: Etablierung einer Außengastronomie an der WörthspitzeDirektanregung
- 1. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1249Nied: Etablierung einer Außengastronomie an der WörthspitzeStellungnahme
- 5. Oktober 2019OFOF 1144/6Nied: Außengastronomie WörthspitzeOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab