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Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1242

Betreff: Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen Der gemeinsame Rad- und Gehweg hat eine Breite von ca. 3,00 m. Die Regelbreite für einen Einrichtungsradweg beträgt 2,00 m. Die Regelbreite für einen Fußweg beträgt 2,50 m. Damit werden insgesamt 4,50 m für die Einrichtung benötigt, die hier nicht vorhanden sind. Es bleibt bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg. Hier kann letztendlich nur an die Toleranz der Verkehrsteilnehmer*innen appelliert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. März 2019OFOF 527/11Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. März 2019OMOM 4450Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzenDirektanregung
  3. 1. Juli 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 1242Heinz-Herbert-Karry-Straße/Seckbacher Landstraße: Fuß- und Radweg mittels Trennlinie voneinander abgrenzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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