Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preun-gesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 123
Betreff: Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preun-gesheim Am Rand der Haltestellenfläche, im Übergangsbereich zu dem anschließenden, nördlich gelegenen Wiesengelände stand bereits vor einigen Jahren eine Halfpipe, die jedoch wegen irreparablem Verschleiß entfernt werden musste. Insofern hatte sich die Einrichtung einer Skate-Anlage an dieser Stelle bereits bewährt. Aufgrund von Überlegungen, welche die Verlängerung der U-Bahntrasse Richtung Frankfurter Berg vorsehen, können in diesem Umfeld keine konkurrierenden Planungsabsichten verfolgt werden. Dem Bau einer Skate-Anlage an dieser Stelle wird daher nicht zugestimmt. Der Magistrat verweist bezüglich der Planung einer Skateanlage für den Ortsteil Preungesheim auf die Anregung des Ortsbeirates 10, OM 592 vom 04.10.2016, die parallel von den zuständigen Fachämtern für eine Stellungnahme bearbeitet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 110/10Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Haltestelle PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 4. Oktober 2016OMOM 593Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in PreungesheimDirektanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 123Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preun-gesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab