Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preungesheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 593 entstanden aus Vorlage: OF 110/10 vom 19.09.2016
Betreff: Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Grünfläche in der Nähe der U 5-Endhaltestelle in Preungesheim gibt, welche für eine Errichtung geeignet ist, und bei positiver Rückmeldung darauf eine moderne Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene zu errichten.
Begründung: Für jugendliche und erwachsene Skater ist eine solche Skateranlage in diesem Bereich eine sehr gute Möglichkeit, sich an einem zentralen, gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichenden Ort zu treffen und Sport zu treiben. Es gibt eine Vielzahl von Skate-Begeisterten, die eine solche Skateranlage nutzen würden. Eine moderne Skateranlage an dieser Stelle scheint außerdem ideal, weil es dort keine direkten Anwohner gibt, die sich wegen des Lärms durch fahrende Skateboards oder wegen Geräuschen durch Kinder und Jugendliche gestört fühlen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2016OFOF 110/10Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Haltestelle PreungesheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 4. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 593Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in PreungesheimDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 123Errichtung einer Skateranlage für Anfänger und Fortgeschrittene an der U 5-Endhaltestelle in Preun-gesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats