Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS West
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 123
Betreff: Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS West Die Helene-Lange-Schule sowie die IGS West liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone. In einer solchen Zone entsprechen eigenständige Radverkehrsanlagen nicht dem für diese Verkehrsregelung zugrunde liegenden Prinzip des Mischverkehrs, bei dem die fahrenden Verkehrsarten nicht getrennt werden, sondern diese sich die Fahrbahn teilen. Dementsprechend untersagt die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung die Markierung von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen auf der Fahrbahn sowie Ausweisung von benutzungspflichtigen, baulichen Radwegen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er keine Möglichkeiten sieht, im Sinne der Anregung tätig zu werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2014OFOF 1175/6Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS WestOrtsbeiratsantrag · SPD
- 3. November 2014OFOF 1182/6Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS WestOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2014VV 1152Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS WestAnfrage
- 23. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 123Radweg zur Helene-Lange-Schule und zur IGS WestStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab