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Einheitliches Gütesiegel für Deutschkurse

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Qualitätssicherung von Deutschkursen für Migrantinnen und Migranten in Frankfurt am Main. Es wird betont, dass die Qualität des Sprachunterrichts von verschiedenen Faktoren abhängt und dass ein eigenes Gütesiegel für Frankfurt nicht erforderlich ist, da öffentliche Förderungen bereits als Qualitätssiegel gelten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Ein erfolgreicher Erwerb der deutschen Sprache ist für viele Migrantinnen und Migranten ein essentieller Baustein für eine gelingende Integration. Ob dieser Spracherwerb gut bewältigt werden kann, ist in hohem Maße auch von der Qualität des erlebten Sprachunterrichts abhängig. Die Qualität des Sprachunterrichts ist dabei von einer Vielzahl an Faktoren abhängig. Hier sind u.a. folgende zu nennen: die Aus- und Weiterbildung der Kursleitenden sowie deren methodisch-didaktische Kompetenz, das persönliche Engagement und die Leidenschaft der Kursleitenden, die Auswahl und Didaktisierung des eingesetzten Lehrmaterials, die persönliche Kursberatung einschließlich Sprachstandeinschätzung, das Qualitätsmanagement der durchführenden Institution sowie die allgemeine pädagogische und organisatorische Konzeption, Durchführung und Evaluation des Kursangebots. Dabei ist zu beachten, dass die Qualität eines Lernangebots nur so gut ist, wie es auf die individuellen Lernbedürfnisse der Lernenden fokussiert ist. In Frankfurt gibt es eine Vielzahl an Angeboten der Deutschförderung für Migrantinnen und Migranten. Organisiert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Integrations- und DeuFö-Kurse angeboten, auf Landesebene werden mit dem Programm "MitSprache - Deutsch 4 U" niedrigschwellige Deutschkurse gefördert. Auf kommunaler Ebene ergänzen Mama-lernt-Deutsch-Kurse das Angebot. Auch privatwirtschaftlich organisierte Kurse werden von verschiedenen unabhängigen Sprachschulen angeboten. Darüber hinaus gibt es viele ehrenamtliche Unterstützungs- und Begleitangebote, die seitens der Stabstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge aufgelistet sind: https://frankfurt-hilft.de/uebersicht-ehrenamtlicher-sprachangebote/. Für die Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten sind oftmals die Integrationskurse als Regelinstrument des Bundes zur Deutschförderung von Zugewanderten ausschlaggebend. Für sie stellen hauptsächlich kommunale Einrichtungen (Jobcenter, Jugend- und Sozialamt, Ausländerbehörde) Berechtigungen bzw. Verpflichtungen aus, je nach rechtlichem Aufenthaltsstatus. An dieser Stelle können Berechtigte bzw. Verpflichtete den Kursort aus einem Pool an zugelassenen Trägern wählen. Für die Durchführung von Integrationskursen benötigen Träger eine Zulassung vom BAMF. Weiterhin unterhält das BAMF eine Vielzahl an Qualitätssicherungsstrukturen wie Qualifizierungsvorgaben und -angebote für Lehrkräfte, Dokumentationsvorgaben, Unterrichtshospitationen, ein verbindliches Curriculum, zugelassene Lehrwerke, zugelassene Testeinrichtungen etc. Ähnliches gilt für die berufssprachlichen Deutschkurse nach DeuFöV. Als ein niedrigschwelliges, dezentrales und stadtteilbezogenes Angebot sind auch Mama-lernt-Deutsch-Kurse Bestandteil des Integrationsprogramms der Stadt Frankfurt am Main zur sprachlichen Basisorientierung für (neu) zugewanderte Mütter. Für Mama-lernt-Deutsch-Kurse in Trägerschaft der ASB Lehrerkooperative werden ebenfalls umfassende Qualitätsvorkehrungen getroffen, unter Anderem benötigen Kursleitende eine Gültige BAMF-Zulassung und es finden regelmäßige Hospitationen durch das AmkA als Auftragsgeber statt. Das AmkA erstellt darüber hinaus nach Vorgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt sogenannte Kooperationsschreiben für Träger von "MitSprache - Deutsch 4 U"-Kursen. Dieses bestätigt, dass das Angebot des Trägers konzeptionell und organisatorisch mit den Planungen der Stadt im Bereich Sprachbildung vereinbar ist und keine Bedenken hinsichtlich einer zuverlässigen und erfolgreichen Durchführung der Kurse bestehen. Für diese Träger gibt es seit Anfang 2021 auch das Hessische Zentrum für alltagsorientierte Sprachförderung (HeZaS) an der TU Darmstadt, das sich explizit mit der Qualitätssicherung von "MitSprache - Deutsch 4 U"-Kursen befasst: HeZaS - Sprachwissenschaft - Mehrsprachigkeit - Technische Universität Darmstadt (tu-darmstadt.de). Für Lernende ist es von zentraler Bedeutung, ein auf ihre persönlichen Bedürfnisse angepasstes Kursangebot zu finden. Daher ist es immer anzuraten, etwa bei der Auswahl des Sprachkurses, auf eine persönliche Sprachberatung Wert zu legen, die die individuellen Lernbedürfnisse aufnimmt und in die Kursempfehlung einfließen lässt. Ein umfängliches Netzwerk an öffentlich geförderten Migrationsberatungsstellen, Jugendmigrationsdiensten, Sozialberatungen in Unterkünften und Bildungsberatungen unterstützt Migrantinnen und Migranten in der passgenauen Angebotswahl. Für öffentlich geförderte Kurse werden umfängliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung konsequent umgesetzt: eine Förderung durch öffentliche Mittel ist i. d. R. gleichbedeutend mit einem Gütesiegel. Ein eigenes Gütesiegel nur für Frankfurt ist daher nicht erforderlich. Für privatwirtschaftlich organisierte Kurse hat die Stadt Frankfurt am Main kein Mandat, Qualitätsprüfungen durchzuführen und ein Qualitätssiegel festzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2021KK 235Einheitliches Gütesiegel für DeutschkurseKAV-Anregung
  2. 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 1239Einheitliches Gütesiegel für Deutschkurse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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