Hortplätze in Bergen-Enkheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2005, ST 1236
Betreff:
Hortplätze in Bergen-Enkheim
Zu 1) Planungsgrundlage ist derzeit der zum Beschluss vorliegende Entwurf des KEP (Kindertagesstätten-Entwicklungsplans, B 639 vom 09.09.2005) auf der Datenbasis vom November 2004. Hiernach liegt der Versorgungsgrad für den Schulkinderbereich im Planungsbezirk 10 Bergen-Enkheim bei 37% (4Jhg). Es ist davon auszugehen, dass es zu Schuljahresbeginn 2005/06 keine wesentlichen Veränderungen gibt.
Zur Ermittlung der Versorgungsgrade in den einzelnen Planungsbezirken führt der Magistrat im November eines Jahres eine umfangreiche Stichtagserhebung durch. Die Ergebnisse der Auswertung dieser Erhebung fließen in die Fortschreibung des Berichts zur Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung in Frankfurt am Main; (Kindergarten- und Hortbereich), ein. Veränderungen der Versorgungsgrade sind frühestens nach Aufarbeitung dieser Daten und der Einarbeitung der Daten des Amtes für Statistik und Wahlen, die jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres vorliegen, genau zu bestimmen. Auf Grund der Datenmenge liegt der Entwurf des Berichtes frühestens im Frühsommer des Folgejahres vor.
Die o.g. Vorgehensweise lässt daher derzeit keine fundierte Aussage über den aktuellen Stand nach den Einschulungen 2005 zu.
Zu 2) Eine Stichtagsabfrage zur Vormerksituation im Sommer 2005 wurde von den Kindertageseinrichtungen des Stadtteils im Rahmen des Planungsforums im November 2005 durchgeführt. Die Anzahl der unberücksichtigten Schulkinder zum Schuljahresbeginn liegt nach Abgleich der Vormerkungen zwischen den dort anwesenden Kindertageseinrichtungen derzeit bei ca. einer Gruppenstärke. Hierbei ist berücksichtigt, dass nicht alle Kindertageseinrichtungen im Stadtteil anwesend waren und somit die Aussage der bereits versorgten Kinder sehr ungenau ist. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass einige SchülerInnen über Gestattungen in anderen Stadtteilen die Schule besuchen (z.B. Riederwald) oder aus anderen Stadtteilen in Bergen- Enkheim beschult werden und somit zur statistischen Erfassung eines anderen Stadtteils zählen (z.B. Fechenheim).
Zu 3) Der Magistrat wird die Einrichtung weiterer Hortplätze in Bergen-Enkheim unterstützen. Bereits zu Schuljahresbeginn 2005/06 wurden in der städt. Kindertageseinrichtung 91; Marktstrasse 11 durch Umstrukturierung des Angebots ca. 10 Plätze für Schulkinder geschaffen. Diese Plätze können sukzessive auf 20 ausgeweitet werden. Mit der Schaffung neuer Plätze für Kindergartenkinder in den Räumen der ehemaligen Stadtteilbücherei wird insgesamt die Möglichkeit der Umstrukturierung unterstützt.
Zu 4) Die baulichen Planungen in den Räumlichkeiten der ehemaligen Stadtbücherei Bergen- Enkheim zur Umnutzung als Kindertageseinrichtung sind nahezu abgeschlossen. Die Umbauarbeiten werden nach Eingang der erforderlichen Genehmigungen zeitnah begonnen (voraussichtlich Anfang 2006). Die Nutzung als Kindertageseinrichtung wird derzeit vertraglich vorbereitet. Die Kindertageseinrichtung wird nach Abschluss der Bauarbeiten voraussichtlich zu Schuljahresbeginn 2006/07 mit einer Krabbelgruppe (Kinder unter drei Jahren) und einer Gruppe für Kindergartenkinder in Betrieb gehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2005BB 639Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung -Magistratsbericht
- 4. Oktober 2005OFOF 629/16Hortplätze in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2005VV 1565Hortplätze in Bergen-EnkheimAnfrage
- 7. Dezember 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1236Hortplätze in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab