Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2011, ST 1235
Betreff: Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im Riederwald Zu 1) Über die Gründe hierfür liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Zu 2) Bei einer barrierefreien Erschließung der Erdgeschosszone der Ladenzeile sind die Belange des Denkmalschutzes und der Barrierefreiheit sorgfältig abzuwägen und in Übereinstimmung zu bringen. Deshalb prüft der Magistrat alternative Möglichkeiten für den Umbau des Zugangsbereichs im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zu 3 und 4) Ziel der Machbarkeitsuntersuchung ist es, eine gute Lösung zu finden, die sowohl die denkmalpflegerischen Belange, als auch die Belange aller, und nicht nur der mobilitätseingeschränkten Fußgänger berücksichtigt. Da der Baukörper direkt an den Gehsteig angrenzt, kann die für eine barrierefreie Erschließung erforderliche Fläche nicht auf dem Privatgrundstück dargestellt werden. Deshalb müssten ggf. Flächen im öffentlichen Gehwegbereicht in Anspruch genommen werden. In die Untersuchung werden auch Überlegungen einbezogen, ob weitergehende Eingriffe in die Senkrechtparkplätze erforderlich sind. Aussagen zur zeitlichen Realisierung eines Bauvorhabens sind frühestens nach Vorliegen der Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung möglich. Sobald umsetzbare Lösungsvorschläge vorliegen, werden diese dem Ortsbeirat vorgestellt. Zu 5) Die Finanzierungs- und Fördermodalitäten sind Bestandteil der Machbarkeitsuntersuchung. Der Magistrat wird die Ergebnisse der Untersuchung und ihre Umsetzung mit dem Eigentümer der Liegenschaft beraten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2011OFOF 32/11Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. August 2011VV 72Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im RiederwaldAnfrage
- 18. November 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1235Barrierefreier Zugang der Ladenzeile im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab