Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport Arena
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1221
Betreff: Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport Arena Bei Veranstaltungen in der Fraport Arena kommt es bei der Anreise nur zu sehr geringfügigen Überlastungen bei der Buslinie 54. Bei der Abreise, wenn alle Gäste der Fraport Arena praktisch gleichzeitig den Veranstaltungsort verlassen wollen, ist es in Vergangenheit bei einzelnen Veranstaltungen passiert, dass nicht alle Fahrgäste gleich mit dem ersten ankommenden Bus der Linie 54 abfahren konnten. Die räumliche Situation im Verkehrsraum an der Fraport Arena lässt den Einsatz von Verstärkungsbussen nicht zu. Bei Veranstaltungen, die nach 21.00 Uhr enden, soll in Zukunft zur Abreise ein Gelenkbus eingesetzt werden. (Nach 21.00 Uhr wird der Linienabschnitt Bolongaropalast - Griesheim Bahnhof, der fahrgeometrisch nicht mit Gelenkbussen befahren werden kann, nicht mehr bedient. Ein Gelenkbuseinsatz vor 21.00 Uhr ist aus diesem Grund nicht möglich.)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2012OFOF 579/6Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport ArenaOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2012VV 556Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport ArenaAnfrage
- 22. Februar 2013STST 316Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport ArenaStellungnahme
- 12. August 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1221Zusätzliche Busse bei Großveranstaltungen in der Fraport ArenaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab