Starkregen-Prävention Schulen und Straßen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Starkregen-Prävention in Schulen und Straßen. Ziel ist es, die Bevölkerung über Starkregengefahrenkarten zu informieren und die Resilienz gegenüber Starkregenereignissen zu erhöhen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen städtischen Ämtern und Bürger*innen wird als notwendig erachtet.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Starkregengefahrenkarten stellen eine flächendeckende Informationsgrundlage für die Abschätzung von Überflutungen sowie die Planung von Vorsorgemaßnahmen dar. Daher wird zukünftig die Öffentlichkeitsarbeit des Umweltamtes fortgesetzt, um Bürger*innen, Planer*innen, Vorhabenträger*innen, Gewerbe-/Infrastruktur(be)treibende u.a. über die Karten und mögliche Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Hierdurch soll eine verstärkte Verhaltens- und Eigenvorsorge der Bevölkerung und damit eine erhöhte Resilienz gegenüber Starkregenereignissen erreicht werden.
Aktuell befasst sich die Stadt - insbesondere die Stadtentwässerung und das Amt für Straßenbau und Erschließung - mit der Auswertung, Priorisierung und der zukünftigen Abarbeitung kritischer Bereiche, die aus den Starkregengefahrenkarten hervorgehen. Die Hinweise zu Starkregengefährdungen im Bereich des Ortsbezirks 9 werden bei der Bewertung und Priorisierung berücksichtigt werden. Die Aufgaben zur Prävention der Gefahren, die aus extremen Starkregen resultieren, stellen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Daher ist auf städtischer Ebene eine enge Zusammenarbeit verschiedener Ämter und Betriebe notwendig. Im Sinne der kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Starkregenvorsorge sind aber nicht nur die städtischen Ämter und Betriebe in der Pflicht, sondern gleichermaßen Eigentümer*innen von Liegenschaften und Bürger*innen.
Die Starkregengefahrenkarten liegen dem Amt für Bau und Immobilien vor und finden insbesondere bei der Planung von Sanierungs- und Neubauprojekten Berücksichtigung.
Dies trifft ebenfalls bei der benannten Ziehenschule und der sich hier aktuell in Planung befindlichen Sanierungsmaßnahme zu. Pauschale Maßnahmen für Bestandsobjekte lassen sich nicht ausschließlich auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ableiten. Vielmehr müssen die Gegebenheiten vor Ort in jedem Einzelfall berücksichtigt und die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen beurteilt werden. Zudem fließen die bisherigen Erfahrungen bei Starkregen an den einzelnen Standorten in die Analyse mit ein.
Straßen, Plätze und Grünflächen spielen eine wichtige Rolle für die Speicherung und Notableitung von Niederschlagswasser. Insbesondere Straßen sind wichtige Abflusswege für Wasser aus extremen Starkregen, um dieses möglichst schadlos in Freiflächen oder auf Plätze zu leiten. Der zentrale Bestandteil der Prävention ist jedoch der Rückhalt von Niederschlagswasser auf den Flächen, auf denen es anfällt, sodass es nicht oder erst zeitverzögert zu einem Abfluss kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 30. Januar 2022OFOF 192/9Starkregen-Prävention Schulen und StraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2022OMOM 1684Starkregen-Prävention Schulen und StraßenDirektanregung
- 16. Mai 2022BB 204Starkregenereignisse in FrankfurtMagistratsbericht
- 20. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1213Starkregen-Prävention Schulen und StraßenStellungnahme
- 29. Oktober 2022OFOF 373/9Starkregen-Prävention im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab