U 9 - Im Schülerverkehr zwei Wagenzüge einsetzen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Anregung, im Schülerverkehr der U9 zwei Wagenzüge einzusetzen. Es wird festgestellt, dass die Auslastung der Linie U9 den Anforderungen des Nahverkehrsplans entspricht und ein zweiter Wagen nicht notwendig ist, da dies zu einem Überangebot und höheren Kosten führen würde.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung wurde zum Anlass genommen, die vorliegenden Fahrgastzahlen der Linie U9 nochmals intensiv auszuwerten. Erneut zeigt sich, dass auf der Linie U9 alle Anforderungen des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) zur Auslastungsqualität erfüllt werden. Im NVP ist vorgesehen, dass im Mittel einer Stunde maximal 50 % (Normalverkehrszeit) bzw. 65 % (Hauptverkehrszeit) aller Sitz- und Stehplätze genutzt werden sollen. Bei lediglich 4 einzelnen von rund 60 Fahrten pro Tag je Richtung tritt bei der Linie U9 überhaupt eine Auslastung oberhalb von 50 % auf. Der im NVP genannte Grenzwert von 50% gilt für das Mittel aller Fahrten einer Stunde, bei einzelnen Fahrten ist eine Überschreitung des Grenzwertes zulässig. Im Maximum wurden dabei bis zu 136 Fahrgästen gezählt - bei einer Kapazität der eingesetzten U-Bahn-Wagen von 175 Sitz- und Stehplätzen.
Die Prüfung hat somit ergeben, dass am Mittag und Nachmittag kein zweiter Wagen eingesetzt werden muss. Eine durchgängige Behängung der U9 mit zwei Wagen würde zu einem Überangebot führen, welches Mehrkosten verursacht und nicht wirtschaftlich ist. Weiterhin erhöht ein zweiter Wagen den Energieverbrauch und ist daher auch aus ökologischer Sicht an dieser Stelle nicht sinnvoll.
Für den in der Anfrage konkret genannten Fall am ersten Schultag nach den Herbstferien 2022 liegen keine Zählergebnisse vor. Am ersten Schultag nach den nächsten Ferien (Sommerferien 2023) wird daher für den Abschnitt der U9 in dem genannten Zeitraum eine gesonderte Zählung durchgeführt. Bereits eingeplant ist, an den letzten Schultagen vor den Schulferien künftig aufgrund des zeitgleichen früheren Unterrichtsschlusses auch im vormittäglichen Schulverkehr Zwei-Wagen-Züge einzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. März 2022OMOM 1845Stadtbahnlinie U 9: Im Schülerverkehr durchgängig zwei Wagen einsetzenDirektanregung
- 9. September 2022STST 1998Stadtbahnlinie U9: Im Schülerverkehr durchgängig mit zwei Wagen einsetzen.Stellungnahme
- 5. Januar 2023OFOF 207/15U9 - Im Schülerverkehr zwei Wagenzüge einsetzenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 20. Januar 2023OMOM 3399U 9 - Im Schülerverkehr zwei Wagenzüge einsetzenDirektanregung
- 31. Mai 2023OFOF 236/15Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie U 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 UhrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2023Sie sind hierSTST 1212U 9 - Im Schülerverkehr zwei Wagenzüge einsetzenStellungnahme
- 16. Juni 2023OMOM 4124Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 UhrDirektanregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1986Erhöhung der Waggonanzahl der U-Bahn-Linie 9 zwischen 13:00 Uhr und 17:00 UhrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab