Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus Bockenheim
Zusammenfassung
Der Magistrat unterstützt die Umwidmung des Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen und hat bereits finanzielle Mittel bereitgestellt. Die Umsetzungsstudie des Vereins OHdK e.V. bietet eine solide Grundlage für die Transformation, wobei der Denkmalschutz beachtet werden muss. Eine endgültige Entscheidung hängt jedoch vom Freizugszeitplan der Goethe-Universität ab.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat befürwortet den Prozess der Umwidmung des Studierendenhauses zum Offenen Haus der Kulturen und begleitet ihn bereits seit mehreren Jahren. Die Professionalisierung der Strukturen und das Erarbeiten eines Realisierungsplans wurden 2017 und 2019 mit Anschubfinanzierungen von je 100.000 € aus dem Etat des Kulturdezernats unterstützt. Die kürzlich vorgestellte Umsetzungsstudie des Vereins OHdK e.V. skizziert ein konkretes und realistisches Szenario für die Transformation des Baus vom Studierendenhaus zum Offenen Haus der Kulturen. Der Magistrat wird dem folgend gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding prüfen, das Haus zu Konditionen zu übergeben, die dem späteren gemeinnützigen Zweck und der Geschichte des Baus entsprechen. Dabei sind sowohl das Kauf- als auch das Erbpachtmodell vielversprechende Optionen. Bei der Anschubfinanzierung strebt der Magistrat im Zuge einer erneuten Projektförderung an, mindestens ein Drittel der auf 3 Millionen Euro geschätzten Summe aus städtischen Mitteln zu decken. Ein großes Hindernis stellt nach wie vor der unklare Freizugszeitplan des ehemaligen Campus Bockenheim durch die Goethe-Universität dar. Eine endgültige Übereinkunft über die Umwandlung des ehemaligen Studierendenhauses kann erst mit einer verbindlichen Perspektive in diesem Punkt getroffen werden. Ein zentraler Aspekt muss bei der geplanten Umnutzung der Denkmalschutz sein. Das Studierendenhaus ist gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz als Einzelkulturdenkmal im Denkmalverzeichnis des Landes Hessen erfasst. Alle geplanten Umnutzungen, Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten sind daher denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Auch hier liefert die Umsetzungsstudie eine gute Grundlage, um die Maßnahmen im Einzelnen im Dialog mit den Denkmalschutzbehörden prüfen zu können. Bereits 2019 hat das Denkmalamt mit einem Vertreter des OHdK e.V. ein erstes Gespräch über das avisierte Nutzungskonzept geführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2021OFOF 1316/2Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus BockenheimOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, LINKE.
- 22. Februar 2021OMOM 7242Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus BockenheimDirektanregung
- 7. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1212Offenes Haus der Kulturen auf dem Campus BockenheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab